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Wissen

Ihre Fragen brauchen Antworten!

Hier finden Sie ausgewählte Informationen von Familocare, die bei den Themen Pflege und Pflegebedürftigkeit sowie damit verbundenen Abläufen und Anträgen wichtig sein können.

Ablauf einer MDK-Begutachtung

MDK steht für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dieser wird von der zuständigen Pflegekasse beauftragt, eine Begutachtung der zu pflegenden Person vorzunehmen. Dabei stützt sich das zu erstellende Gutachten auf ein so genanntes „Neues Begutachtungsassessment (NBA)”, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu definieren. So wird anhand von 64 Fragen formal ermittelt, wie selbständig bzw. unselbständig der Pflegebedürftige ist. Daraus resultieren dann sowohl der erreichte Pflegegrad und wie auch damit gewährte Leistungen durch die Pflegekasse. Der Begutachtungstermin wird Ihnen nach Antragstellung bei der Pflegekasse vom MDK mitgeteilt, kann jedoch in gemeinsamer Abstimmung präzisiert werden. Speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärzte des MDK werden dann bei einem Hausbesuch feststellen, wie selbstständig der Alltag von den Pflegebedürftigen (noch) bewältigt wird und welcher Hilfebedarf konkret besteht. Familocare kann Sie auf diese Begutachtung vorbereiten und Sie beim Vor-Ort-Termin begleiten. Dies gilt umso für den Fall, falls Ihre subjektive Einschätzung von der objektiv ermittelten Begutachtung abweichen könnte.

Aktuelle Definition der Pflegegrade

Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit vor allem als eingeschränkte Selbständigkeit verstanden Zudem werden seitdem neben körperlichen Beeinträchtigungen auch mentale Einschränkungen angemessen berücksichtigt. Ebenso wurden die drei ehemaligen „Pflegestufen“ durch nunmehr fünf verschiedene „Pflegegrade“ ersetzt und ermöglichen eine noch genauere individuelle Einschätzung. Diese Pflegegrade definieren dann Art und Umfang der zukünftigen Leistungen der Pflegekassen. Positiv für Sie: Ein etwaiger Leistungsanspruch besteht bereits ab dem Tag der Antragstellung.

Generell orientiert sich der ermittelte Pflegegrad an der Ausprägung von Beeinträchtigungen im Hinblick auf die (noch) mögliche Selbstständigkeit bzw. an den vorhandenen Fähigkeiten der betroffenen Person. Die fünf Pflegegrade unterscheiden sich wie folgt:

Sie möchten mehr erfahren? Gern!

Auf einer speziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit erfahren Sie im Online-Ratgeber Pflege mehr darüber, welche Angebote und Möglichkeiten es im Pflegefall gibt und wem diese Leistungen unter welchen Umständen zustehen.

Onlineratgeber Pflege

Noch konkreter können sich Betroffene informieren, bei deren Angehörigen Demenz festgestellt wurde. Im „Online-Ratgeber Demenz“ finden Sie fachliche Aufklärung, wichtige Entscheidungshilfen oder nützliche Adressen über Netzwerke und Selbsthilfegruppen.

Onlineratgeber Demenz

Mit dem digitalen Pflegeleistungs-Helfer wiederum können Sie sich schrittweise aufzeigen lassen, welche Leistungen Ihnen in welcher Pflegesituation zustehen.

Pflegeleistungshelfer